Zutrittskontrollsysteme
Berechtigungen auf jeden Fall
Die Zutrittskontrolle stellt sicher, dass nur befugte Personen Zutritt zu den für sie freigegebenen Bereichen erhalten. Zu diesen Bereichen zählen u.a. Räume, Gebäude, Freigelände-Areale oder auch Stockwerke. Zutrittsberechtigungen können individuell oder für bestimmte Personengruppen gewährt werden, wobei auch zeitliche Befristungen definiert werden können.
Es gibt verschiedene Arten eine Zutrittskontrolle durchzuführen. Dazu zählen personengestützte und rein elektronische Verfahren.
Hinweise zu technischen Informationen und Regelwerken
Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen zu Leistungen, technischen Systemen, Ausführungen und Regelwerken dienen der allgemeinen Orientierung. Sie stellen keine verbindliche Aussage zur Planung, Ausführung oder normgerechten Umsetzung eines konkreten Projekts dar.
Maßgeblich sind die jeweiligen gesetzlichen und technischen Anforderungen sowie die individuellen Gegebenheiten vor Ort. Eine verbindliche Beurteilung erfolgt im Rahmen der fachlichen Prüfung des jeweiligen Vorhabens.
Dies gilt insbesondere für sicherheitsrelevante Anlagen und Einrichtungen. Die Anforderungen an diese ergeben sich aus dem jeweiligen Einsatzbereich, sowie aus einschlägigen gesetzlichen und technischen Vorgaben.
